Das Land Nordrhein- Westfalen hatte bereits 2009 angekündigt, dass alle Einsatzfahrzeuge im Katastrophenschutz, welche im Besitz des Bundes- und des Landes sind, und den Hilfsorganisationen und Feuerwehr zur Nutzung bereitgestellt werden, mit NRW- Kennzeichen versehen werden sollen.
Bislang waren diese NRW- Kennzeichen nur von Einsatzfahrzeugen der Polizei bekannt.
Nach Abschluss der Reform des Fahrzeugkonzepts im Katastrophenschutz in NRW hatte auch der DRK- Kreisverband Gütersloh die ihm zugeordneten 22 Einsatzfahrzeuge des Landes und 5 Einsatzfahrzeuge des Bundes auf die neuen NRW- Kennzeichen umzustellen.
Am Samstag, 30.10.2010, waren aller Rotkreuzgemeinschaften im Kreisverbandsgebiet nach St. Vit zur Kreisfeuerwehrschule gereist, um mit Vertretern der Bezirkregierung Detmold und in Anwesenheit des Rotkreuzbeauftragten Jürgen Strathaus die alten Behördenkennzeichen gegen die neuen NRW- Kennzeichen auszutauschen.
Die neue Form der NRW- Kennzeichen wurde nach folgenden landesweiten Regeln festgelegt.
Die „8“ vor dem Bindestrich steht für Fahrzeuge des Katastrophenschutzes in NRW.
Die nach dem Bindestrich folgende „2“ steht für den Regierungsbezirk Detmold und die dann folgende „1“ steht für den Kreis Gütersloh, womit dann der Standort zugeordnet ist.
Die letzten Ziffern sind fortlaufende Ziffern.